Bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Beschwerden nach der Geburt, die über das übliche Maß hinausgehen, besteht eventuell ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die durch die Krankenkasse bezahlt wird. Auch in solchen Fällen ist La Vida für Sie da und hilft Ihnen im Rahmen der Mütterhilfe (auch Mütterpflege genannt), damit Sie sich stressfrei auf die Geburt oder die Versorgung Ihres Neugeborenen konzentrieren können.
Unsere Leistungen sind zum Beispiel:
Sollten Sie aufgrund einer komplizierten Schwangerschaft oder Geburt Ihren Haushalt nicht wie gewohnt weiterführen und keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen können, besprechen Sie doch einmal mit Ihrem Gynäkologen oder Ihrer Gynäkologin das Thema Haushaltshilfe. Mit einer ärztlichen Verordnung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe können Sie auf Grundlage der Paragrafen 24h SGB V oder 38 SGB V einen Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse stellen. Je nach Krankenkasse, finden Sie den Antrag Haushaltshilfe SGB V online oder können ihn telefonisch anfordern und sich zusenden lassen. Das Ausfüllen ist schnell erledigt - lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Gerne sind wir Ihnen auch dabei behilflich.
Die Bearbeitung Ihres Antrags nimmt in der Regel 2 - 10 Tage in Anspruch, anschließend erhalten Sie bei positiver Rückmeldung eine schriftliche Leistungszusage mit der genehmigten Stundenzahl und dem bewilligten Zeitraum.
So bekommen Sie die nötige Haushaltshilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Unterstützung nach Geburt, die Sie verdienen.
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