Ab dem 1. Juli 2025 bringt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eine bedeutende Neuerung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen: Die bislang getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab Juli 2025 zu einem einheitlichen Jahresbudget zusammengeführt. Damit sollen die Leistungen flexibler nutzbar und besser an den individuellen Bedarf anpassbar werden.
Bisher stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.612 € für die Verhinderungspflege und zusätzlich 1.774 € für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Ab Juli 2025 werden diese beiden Budgets in einem gemeinsamen Topf zusammengelegt. Somit ergibt sich ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €.
Die Zusammenlegung schafft mehr Flexibilität. Familien können je nach Situation selbst entscheiden, ob sie das Budget überwiegend für Verhinderungspflege (z. B. bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson) oder für Kurzzeitpflege (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt) einsetzen. Bisher waren beide Leistungen streng getrennt und oft blieb ein Teil ungenutzt.
Ein weiterer Vorteil ist, dass es ab Juli 2025 keine Wartezeiten mehr für die Nutzung des gemeinsamen Pflegebudgets gibt. Die bisherige Regelung, dass man sechs Monate lang pflegebedürftig sein musste, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, entfällt.
Leistungen aus der Verhinderungspflege, die bis zum 30. Juni 2025 bereits in Anspruch genommen wurden, werden auf das neue Jahresbudget angerechnet. Wer also schon vor Juli Leistungen genutzt hat, hat in der zweiten Jahreshälfte nur noch den Restbetrag aus dem neuen Budget zur Verfügung.
Am 1. Januar 2025 sind in Deutschland zahlreiche Verbesserungen im Rahmen der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten und die Pflege zuhause zu stärken. Hier ein Überblick über die wichtigsten Anpassungen.
Personen mit Pflegegrad 2 oder höher, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden, erhalten monatliches Pflegegeld. Ab 2025 gelten folgende Beträge:
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