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Pflegereform 2027: Was sich beim Entlastungsbetrag ändern soll

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Für Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen stehen dabei wichtige Änderungen im Raum. Besonders relevant sind die geplanten Neuerungen beim heutigen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.

Wichtig vorweg: Die Reform befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die nachfolgenden Änderungen entsprechen dem derzeitigen Planungsstand und sind noch nicht endgültig beschlossen.

Aus 131 € sollen 175 € werden

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten aktuell einen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat. Dieses Geld lässt sich unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen.

Nach den aktuellen Reformplänen soll an die Stelle des bisherigen Entlastungsbetrags ein neues Sozialraumbudget treten.

Für Pflegegrad 2 bis 5 sind 175 Euro monatlich vorgesehen. Das entspricht einer Erhöhung um 44 Euro im Monat beziehungsweise 528 Euro im Jahr.

Das zusätzliche Budget soll gezielt für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu zählen je nach Anerkennung und Landesrecht beispielsweise Unterstützung im Haushalt und Alltagsbegleitung.

Besondere Änderung bei Pflegegrad 1

Anders sieht die Planung bei Pflegegrad 1 aus. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro soll in seiner heutigen Form entfallen.

Stattdessen sieht der Reformansatz eine neue Form der Begleitung und Unterstützung vor, die stärker mit Prävention und Beratung verbunden werden soll.

Gerade für Menschen mit Pflegegrad 1 ist deshalb entscheidend, wie die endgültige gesetzliche Regelung aussieht. Hier besteht aus unserer Sicht noch erheblicher Klärungsbedarf.

Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige unter 25 Jahren

Eine weitere Neuerung betrifft junge Menschen mit Pflegebedarf. Für Pflegebedürftige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ist nach dem derzeitigen Entwurf ein Sozialraumbudget von 300 Euro monatlich vorgesehen.

Damit würde für diese Personengruppe deutlich mehr Geld für geeignete Unterstützungsangebote bereitstehen.

Die Reform verfolgt insgesamt das Ziel, die häusliche Versorgung zu stärken, pflegende Angehörige zu entlasten und Unterstützungsangebote flexibler nutzbar zu machen.

Was bedeutet die Pflegereform für Kunden von La Vida?

Für viele unserer Kunden mit Pflegegrad 2 bis 5 wäre die geplante Erhöhung von 131 auf 175 Euro eine gute Nachricht. Für anerkannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Unterstützung im Alltag stünde damit ein höheres monatliches Budget bereit.

Gleichzeitig verfolgen wir sehr aufmerksam, wie der Gesetzgeber die Versorgung von Menschen mit Pflegegrad 1 künftig gestaltet. Gerade diese Menschen profitieren heute stark von niedrigschwelliger Unterstützung im eigenen Zuhause.

Noch gilt: Die geplanten Änderungen sind nicht endgültig beschlossen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind weitere Änderungen möglich.

La Vida verfolgt die Pflegereform deshalb kontinuierlich. Sobald die endgültigen Regelungen feststehen, informieren wir unsere Kunden verständlich darüber, was sich ändert, ab wann die neuen Regeln gelten und wie sie die Leistungen optimal nutzen.

Stand: September 2026

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