Wir unterstützen auch Personen, die sich nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht selbst versorgen können. In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen die Kosten für Ihre Haushaltshilfe. In bestimmten Fällen fällt eine Zuzahlung von 10 % an.
Für den Antrag auf Haushaltshilfe gemäß § 38 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) müssen Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin konsultieren. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Notwendigkeit und den Umfang der Haushaltshilfe ausgestellt. Anschließend reichen Sie diesen Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Alternativ können Sie sich an den jeweiligen Kliniksozialdienst wenden. Dieser plant gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Schritte nach Entlassung aus dem Krankenhaus und unterstützt Sie gegebenenfalls bei der Beantragung und Suche einer Haushaltshilfe.
Es ist ratsam, die benötigte Hilfe nach OP oder Krankenhausaufenthalt so früh wie möglich bei der Krankenkasse zu beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden. So können auch wir rechtzeitig eine passende Mitarbeiterin oder einen passenden Mitarbeiter für Sie suchen und bereits alles Nötige vor Ihrer stationären Behandlung besprechen - damit Sie sich währenddessen voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
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