News und Aktuelles

Nachbarschaftshilfe
Ab Oktober Qualifizierung notwendig

Ehrenamtliche Personen, die hauswirtschaftliche Dienstleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbieten und nach dem Pflegeversicherungsrecht abrechnen möchten, müssen bis zum 30. September 2022 Folgendes beachten:

  • Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
  • Sie dürfen nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
  • Sie dürfen höchstens drei pflegebedürftige Personen je Kalendermonat unterstützen.
  • Sie dürfen für Leistungen nur eine zeitlich pauschalierte Aufwandsentschädigung verlangen.

Entlastungsbetrag ansparen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den so genannten "Entlastungsbetrag" in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). 

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
 

News

Häusliche Pflege: Wissen, wo die eigenen Grenzen liegen

Pflegende Angehörige können mit enormen psychischen und körperlichen Belastungen konfrontiert sein.

Angehörigen kommt eine zentrale Rolle bei der häuslichen Pflege zu. Denn von den hierzulande über 4 Millionen offiziell als pflegebedürftig geltenden Menschen werden die meisten zu Hause durch eine oder mehrere nahestehende Personen gepflegt. Angehörige helfen unter anderem bei der Medikamentenversorgung, der Körperpflege, beim Essen, der Mobilität oder beim Einkaufen. Pflegende Angehörige - insbesondere, wenn sie sich um einen Menschen mit Demenz kümmern - gelten im Durchschnitt als physisch und vor allem psychisch stärker belastet als Menschen ohne eine solche Aufgabe. Nicht selten geht ein Mangel an Schlaf, an freier Zeit oder an sozialen Kontakten mit der Pflegeaufgabe einher. Die Belastungen können zu körperlichen Beschwerden, wie Kopf- oder Rückenschmerzen führen. Und sie können Frustration, Niedergeschlagenheit und Einsamkeitsgefühle verursachen sowie Depressionen begünstigen. Weil also gerade bei länger andauernder, umfangreicher Pflege die Gesundheit von pflegenden Angehörigen gefährdet werden kann, sind vorbeugende Maßnahmen wichtig.

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